Ich möchte das Privatrezept bei meiner Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen: Wie funktioniert dies?

Geändert am Mo, 13 Mai, 2024 um 3:47 NACHMITTAGS

Privatversicherte Patient:innen reichen, nachdem das Rezept in der Apotheke eingelöst und die Kosten für das Medikament vom Patienten oder Patientin getragen wurden, bei ihrer Krankenversicherung das Rezept sowie die Quittung über den zu zahlenden Betrag zur Kostenerstattung ein.

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