Elektronische Privatrezepte müssen von dem Patienten oder der Patientin zunächst in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können wie gewohnt das Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen ebenso die Kosten für ausgestellte Privatrezepte.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren