Wie werden elektronische Privatrezepte abgerechnet?

Geändert am Mo, 13 Mai, 2024 um 3:46 NACHMITTAGS

Elektronische Privatrezepte müssen von dem Patienten oder der Patientin zunächst in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können wie gewohnt das Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen ebenso die Kosten für ausgestellte Privatrezepte.

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