Das Ausstellen eines Rezepts ohne Videotelefonie ist eine Privatleistung, die gesetzliche Krankenkassen nicht tragen. Die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt rechnet die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Wir informieren transparent über die Gebühren innerhalb der Anamnese. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung. Sollte es zu keiner Rezeptausstellung und damit zu keiner Inanspruchnahme unserer Leistung kommen, wird Ihnen der Betrag automatisch wieder gutgeschrieben.
Da es sich um eine Privatleistung handelt, stellt der Arzt ein Privatrezept aus. Die Kosten der Einlösung tragen Sie selbst. Kassenrezepte können nur mit vorherigem Arztgespräch ausgestellt werden.
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