Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde darf nur erfolgen, wenn die
vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung durch den gleichen Arzt ausgestellt worden war. Sollte es sich nicht um die Terminsprechstunde handeln, wird es, im Regelfall, dementsprechend nicht möglich sein eine Folgekrankschreibung auszustellen.
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